Aktienrückkäufe

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1, Nr. 8 AktG und Veräußerung unter Bezugsrechtsausschluss

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2010 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 11. Mai 2015 bis zu 1.004.000 Stück Aktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu Euro 1.004.000 zu erwerben. Dies entspricht maximal 10 % des derzeitigen Grundkapitals.

Der Gegenwert für den Erwerb einer Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnitt der Schlusskurse oder für den Fall, dass kein Schlusskurs ermittelt wird, der letzten festgestellten Preise der Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Erwerb oder der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.


Beschluss zum Aktienrückkauf vom 01. Februar 2012

init beschließt Aktienrückkauf

Karlsruhe, den 01.02.2012. Der Vorstand der init innovation in traffic systems AG hat beschlossen, unter Ausnutzung der Ermächtigung durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2010 zu Tagesordnungspunkt 6 bis zu 20.000 Stück eigene Aktien (gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG) zu erwerben. Der Erwerbspreis für die Aktien sollte Euro 14,50 je Aktie nicht überschreiten.

Die zurückgekauften Aktien sollen für bestehende und künftige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, für Motivationsprogramme von Führungskräften und/oder als Akquisitionswährung verwendet werden.

Es ist geplant, den Aktienrückkauf im Zeitraum vom 02.02.2012 bis zum 31.03.2012 durchzuführen. 

Detailaufstellung zum Aktienrückkaufprogramm Februar 2012

 

Detailaufstellung zum Dritten Aktienrückkaufprogramm November 2011

 

Detailaufstellung zum Zweiten Aktienrückkaufprogramm September 2011

 

Detailaufstellung zum Ersten Aktienrückkaufprogramm August 2011

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