Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex - 2003

Der Vorstand und Aufsichtsrat haben mit Datum vom 23.12.2003 per Umlaufbeschluss beschlossen, die Empfehlungen der Regierungskommission zum Deutschen Corporate Governance Kodex mit den unten angegebenen Ausnahmen umzusetzen und die folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abzugeben:

Die init innovation in traffic systems AG entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit den nachfolgend aufgeführten Abweichungen:

- Die D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt der Organmitglieder vor (Kodex Ziffer 3.8 Abs. 2). Es handelt sich hierbei um eine Gruppenversicherung für Vorstand, Aufsichtsrat und Führungskräfte im In- und Ausland.
- Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder (Kodex Ziffer 4.2.4) werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen veröffentlicht.
- Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder (Kodex Ziffer 5.1.2 Abs. 2) und Aufsichtsräte (Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 1) ist nicht festgelegt.
- Ausschüsse des Aufsichtsrats (Kodex Ziffer 5.3.1) sowie ein Prüfungsausschuss (Audit Committee) (Kodex Ziffer 5.3.2) bestehen derzeit nicht, da die spezifischen Gegebenheiten nicht gegeben sind bzw. dies aufgrund der Unternehmensgröße der init AG nicht praktikabel erscheint.


Karlsruhe, im Dezember 2003

init innovation in traffic systems AG

Der Vorstand Der Aufsichtsrat



Grundzüge des Vergütungssystems der Vorstände

Das Vergütungssystem für Vorstände sieht vor:
1. eine fixe Gehaltskomponente, die anteilig monatlich bezahlt wird und
2. eine variable Komponente, die einmal jährlich in Form einer Tantieme bezahlt wird und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft berücksichtigt.

zurück