Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex - 2006
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft haben gemäß § 161 AktG jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewandt wurden oder werden. Die Entsprechenserklärungen zum Kodex sind für die Dauer von fünf Jahren auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Empfehlungen und Anregungen. Von den Empfehlungen des Kodexes kann die Gesellschaft abweichen, muss diese Abweichungen jedoch in der jährlichen Entsprechenserklärung offenlegen. Von Anregungen des Kodexes kann ohne Offenlegung abgewichen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat der init innovation in traffic systems AG erklären daher einstimmig, die Empfehlungen der Regierungskommission zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß der aktuellen Fassung vom 12. Juni 2006 mit den nachfolgend angegebenen Ausnahmen umzusetzen und die folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abzugeben.
Die init innovation in traffic systems AG entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit den nachfolgend aufgeführten Abweichungen.
Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
- Die D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt der Organmitglieder vor (Kodex Ziffer 3.8 Abs 2). Es handelt sich hierbei um eine Gruppenversicherung für Vorstand, Aufsichtsrat und Führungskräfte im In- und Ausland.
Vorstand
- Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juli 2006 erfolgt keine individualisierte Offenlegung der Vorstandsgehälter im Geschäftsbericht (Kodex Ziffer 4.2.4).
- Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist nicht festgelegt (Kodex Ziffer 5.1.2 Abs. 2).
Aufsichtsrat
- Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt (Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 1)
- Ausschüsse des Aufsichtsrats (Kodex Ziffer 5.3.1) sowie ein Prüfungsausschuss (Audit Committee) (Kodex Ziffer 5.3.2) bestehen derzeit nicht, da die spezifischen Gegebenheiten nicht gegeben sind bzw. dies aufgrund der Unternehmensgröße und der Aufsichtsratsgröße (3 Mitglieder) der init nicht praktikabel erscheint.
Karlsruhe, den 14.12.2006
Für den Vorstand der init innovation in traffic systems AG
Dr.-Ing. Gottfried Greschner
Vorstandsvorsitzender
Chief Executive Officer
Bernhard Smolka
Vorstand
Chief Financial Officer
Für den Aufsichtsrat der init innovation in traffic systems AG
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Günter Girnau
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Grundzüge des Vergütungssystems der Vorstände
Das Vergütungssystem für Vorstände sieht vor:
1. eine fixe Gehaltskomponente, die anteilig monatlich bezahlt wird und
2. eine variable Komponente, die einmal jährlich in Form einer Tantieme bezahlt wird und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft berücksichtigt
3. eine weitere Tantieme in Form von Aktien, die einer Sperrfrist von 5 Jahren unterliegen
